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Niedergelassene Ärzte oder Mediziner aus Krankenhäusern können den Rehabilitationssport verordnen. Dieser belastet das Budget des Arztes nicht!

Im Vorfeld einer Verordnung sollte geprüft werden, ob der Rehabilitationssport mit seinen Zielsetzungen und Einschränkungen für den jeweiligen Patienten den bestmöglichen Therapieansatz darstellt.

Bei Detailfragen kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartner der Geschäftsstelle des BRS-Hamburg telefonisch oder per Mail -> Kontakt

Wie kann Rehabilitationssport verordnet werden?

Für die Verordnung von Rehabilitationssport verwenden Sie - als niedergelassener Arzt/Ärztin - das Formular „Antrag auf Kostenübernahme“ (Muster 56). Dieses muss im Original benutzt werden und kann kostenlos unter Angabe Ihrer Arztnummer – wie jedes andere Formular (z. B. Rezepte, AU usw.) – bei Ihrer KV-Stelle bestellt werden. Eine Ansicht des Formulars finden Sie hier: Muster 56.

Ihre (nicht budgetbelastende) Verordnung ist die Grundlage bei der Prüfung einer Leistungsübernahme durch die Kostenträger und muss deshalb unbedingt enthalten:

  • Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/ Belastungseinschränkung im Sport
  • Rehabilitationsgrund/-ziel(e)
  • Rehabilitationsumfang + Anzahl der Übungseinheiten (ÜE)
  • Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten und Inhalten

Die Patienten suchen sich mit der Verordnung selbstständig eine anerkannte (zugelassene) Rehasportgruppe und lassen sich die Verordnung von ihrer Krankenkasse bewilligen.

Eine Liste aller anerkannten (zugelassenen) Rehasportgruppen finden Sie hier… Rehabilitaionssportgruppen

 

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