Frechen, 2. August 2017. Seit dem 31. Juli 2017 darf ein Arzt bis zu drei Herzgruppen parallel betreuen. Der Vizepräsident des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), Thomas Härtel, erklärt dazu: „Diese Regelung stellt eine wesentliche Erleichterung für die Durchführung von Herzgruppen dar. Die bisher erforderliche ständige Anwesenheit des Arztes in jeder einzelnen Herzgruppe ist nicht mehr erforderlich, dennoch bleibt die ärztliche Begleitung und Betreuung sichergestellt.“
Die Neuerung für den ärztlich verordneten Rehabilitationssport, für die sich die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (DGPR) und der DBS eingesetzt haben, wurde nun durch die Rehabilitationsträger auf Bundesebene genehmigt. Damit diese Sonderregelung von den Vereinen in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sein: • Übungsräume liegen auf einer Ebene und sind untereinander schnell und barrierearm erreichbar (z.B. Dreifachsporthalle)
• die ärztliche Betreuung und die Übungsleitung kennen die kürzesten Wege zwischen den Übungsräumen
• ärztliche Betreuung erfolgt über die volle Übungszeit und die persönliche Anwesenheitszeit ist auf alle beteiligten Gruppen aufgeteilt
• Defibrillator und Notfallkoffer sind zentral aufgestellt und sind zu jeder Zeit für alle Gruppen zugänglich
• bei Notfällen oder Unfällen wird die Übungseinheit der betroffenen Gruppe abgebrochen und entsprechende Notfallmaßnahmen eingeleitet
Darüber hinaus sind die Herzgruppenteilnehmer, verordnenden Ärzte sowie der anerkennende DBS-Landesverband über die Inanspruchnahme der Sonderregelung zu informieren.
„Mit dieser Sonderregelung“ so die leitende Ärztin und DBS-Vizepräsidentin, Dr. Vera Jaron, „gehen wir einen ersten Schritt, um weiterhin für eine flächendeckende Versorgung mit Herzgruppen zu sorgen. Wir werden jedoch weiter nach Lösungen suchen, um insbesondere im ländlichen Raum ein bedarfsgerechtes Angebot für die Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sicherzustellen.“
Die Grundlage für diese Sonderregelung wurde auf einem Workshop zur Weiterentwicklung der Herzgruppen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Berlin Ende 2016 gelegt. Damit wurden erweiterte Handlungsoptionen für Vereine geschaffen, die Herzgruppen anbieten. Der DBS setzt sich weiterhin dafür ein, zusätzliche Handlungsoptionen für die Vereine zur Sicherung der Herzgruppen zu erarbeiten.
Falls Vereine weitere Information zu dieser Sonderregelung wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen DBS-Landesverband in Verbindung.