DBS fordert eine bundesweite Kostendeckung für Rehasport Maßnahmen im Wasser
Frechen, 12. Dezember 2018. Laut Bundesministerium für Gesundheit haben sich die Betriebsmittel und Rücklagen der Krankenversicherungen bis Ende September auf einen Wert von rund 21 Milliarden Euro und damit auf mehr als das Vierfache der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve erhöht. Der DBS fordert nun, dass diese Mittel unter anderem zur Sicherstellung von Rehabilitationsmaßnahmen genutzt werden.
Die Rehabilitationsträger und damit auch die gesetzlichen Krankenversicherungen als größter Leistungsträger beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport haben einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Für viele Vereine als Anbieter im Rehabilitationssport wird es jedoch zunehmend schwierig ein indikationsgerechtes, flächendeckendes und wohnortnahes Angebot aufrechtzuerhalten. Besonders betroffen sind dabei Rehasport-Angebote im Wasser. Diese Maßnahmen sind für Menschen mit oder mit drohenden Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen eine wichtige Möglichkeit sich gezielt zu bewegen und damit Ausdauer, Kraft und Flexibilität zu stärken, um Lebensqualität aufrechtzuerhalten, zu erlangen oder zu steigern. Aufgrund des Auftriebs im Wasser sind ganz andere Bewegungs-, Spiel- und Sportformen möglich, die für viele Menschen an Land auf Grund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung gar nicht denkbar wären. Insbesondere für Menschen mit (Teil-)Lähmungen, Muskeldystrophie oder Gelenkerkrankungen. Rehasport Angebote im Wasser sind somit ein wichtiges Instrument zur Rehabilitation. „Der DBS hat im Rahmen der zurückliegenden bzw. laufenden Verhandlungen mit den Rehabilitationsträgern ein besonderes Gewicht auf die Angebote im Wasser gelegt. Doch trotz hartnäckiger Verhandlungen ist bei vielen Krankenversicherungen der Widerstand nach wie vor groß, sodass die erforderliche Anpassung des Kostensatzes an den veränderten Bedarf ausbleibt,“ erklärt Katrin Kunert, Vizepräsidentin für Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport des DBS.
„Das Vereine ihre Wasserangebote wegen der fehlenden Kostendeckung einstellen mussten, ist kein Schreckgespenst, sondern Realität“, so Kunert weiter und fordert daher: „Die Leistungen der Rehabilitationsträger für Rehabilitationssportangebote im Wasser müssen bundesweit kostendeckend sein.“
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining bewegen sich, trotz des steigenden Bedarfs dieser Leistungen, im Promillebereich. Im Jahr 2017 z.B. betrugen die Ausgaben für beide Leistungen zusammen 0,12 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen.
„In den Verhandlungen zur kostendeckenden Vergütung im Rehabilitationssport wird seitens der Krankenversicherungen immer wieder argumentiert, dass eine weitere Steigerung wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Wenn man die Ausgaben für Rehabilitationssport in Relation zu den Überschüssen sieht, ist es jedoch schwer nachzuvollziehen, weshalb der Widerstand so groß ist, eine Anpassung für eine so wichtige Maßnahme wie Rehasport Angebote im Wasser, auf das notwendige Maß zu setzen.“, ergänzt Kunert.