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Rollstuhlbasketball: Ergebnisse der Neustrukturierung der Klassifizierung gemäß der Vorgaben des IPC-Code wurden verkündet – Langjährige Nationalspielerin Barbara Groß ist künftig international nicht mehr spielberechtigt

Barbara Groß beim Wurf | Foto: Steffie WunderlEinmal Enttäuschung, siebenmal Erleichterung – so lässt sich der Gemütszustand der deutschen Rollstuhlbasketballer nach der Mitteilung des Internationalen Rollstuhlbasketballverbands (IWBF) zusammenfassen. Die Hängepartie hat damit ein Ende: Heute teilte der IWBF mit, welche Athletinnen und Athleten bei Paralympics oder Weltmeisterschaften künftig spielberechtigt sind. Aus deutscher Sicht musste im Rahmen der Neustrukturierung der Klassifizierung noch in acht Fällen gezittert werden – mit Barbara Groß erhielt eine Spielerin die bittere Nachricht, dass sie nicht die Vorgaben des IPC-Code erfüllt und damit auch nicht an den Paralympics in Tokio im kommenden Jahr teilnehmen darf.

Im Kern der Diskussion zwischen Internationalem Paralympischen Komitee (IPC) und dem IWBF steht die Frage, welche körperlichen Beeinträchtigungen auf internationaler Wettkampfebene klassifizierbar sind. Nun gibt es Klarheit für Deutschlands Nationalmannschaften: Nachdem bereits Mitte Juni vier Athleten als international spielberechtigt eingestuft wurden, folgten nun fünf Spielerinnen und zwei Spieler. Barbara Groß hingegen bekam eine negative Entscheidung übermittelt. Entsprechend groß ist die Enttäuschung bei der 26-Jährigen aus Gießen, die bei den Paralympics in Rio die Silbermedaille mit dem deutschen Nationalteam feierte, 2015 Europameisterin wurde und bei der Heim-WM in Hamburg 2018 Bronze gewann.

"Die Entscheidung zu Barbara Groß ist ein erheblicher Wermutstropfen für uns"

„Wir sind einerseits erleichtert, dass insgesamt elf von zwölf Spielerinnen und Spielern, die zur Diskussion standen, als international spielberechtigt anerkannt wurden. Andererseits ist die Entscheidung zu Barbara Groß ein erheblicher Wermutstropfen für uns“, erklärt DBS-Sportdirektor Frank-Thomas Hartleb. Die Begründung werde nun unter Hinzuziehung von Klassifizierern und Ärzten im Detail begutachtet. „Danach werden wir über das weitere Vorgehen beraten und prüfen, ob weitere Schritte eingeleitet werden können.“

Bei Martin Otto, Cheftrainer der Rollstuhlbasketball-Damen, überwiegt trotz der Freude in den anderen Fällen die Enttäuschung. „Sowohl für Barbara Groß als auch für uns als Mannschaft ist das ein bitterer Tag. Wir hatten schon die Hoffnung, dass alle Athletinnen auch künftig spielberechtigt sind. Auch aus sportlicher Sicht ist der Verlust eine spürbare Schwächung.“

Insgesamt sind weltweit 132 Rollstuhlbasketballerinnen und Rollstuhlbasketballer überprüft worden, ob sie klassifizierbare Beeinträchtigungen im Sinne des IPC-Klassifizierungs-Code aufweisen. Nach Meldung des IWBF sind neun Athleten als nicht teilnahmeberechtigt eingestuft worden, in vier Fällen gibt es noch keine finale Entscheidung.

Der Deutsche Behindertensportverband fordert die internationalen Verbände nochmals auf, eine faire Lösung zu finden – vor allem mit Blick auf die Spiele in Tokio. Präsident Friedhelm Julius Beucher betont: „Auch wenn die Position des IPC von einheitlichen und sportartübergreifenden Teilnahmeberechtigungen an den Paralympics generell nachvollziehbar ist, so darf dies nicht dazu führen, dass man Athletinnen und Athleten kurz vorher den Traum zerstört, auf den sie sich nun schon fast vier Jahre vorbereiten. Menschen im laufenden paralympischen Zyklus von den Spielen auszuschließen, ist nicht hinnehmbar.“

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