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Hamburg, 23. September 2020 – Nach der Hauptausschuss-Sitzung des Hamburger Sportbunds am gestrigen Abend, wurde nach intensiver Diskussion mit allen Vereins- und Verbändegruppen einstimmig eine Resolution auf den Weg gebracht. Diese beinhaltet die Forderung, die bestehende Regelung für Sport mit 30 Personen ohne Abstand auf alle Sportarten auszuweiten.

Die Resolution des Hamburger Sports lautet wie folgt:
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat am 25. August 2020 die letzte Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EVO) beschlossen.

Danach ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Mannschaftssportarten ab dem 1. September wieder mit bis zu 30 Aktiven auf dem Spielfeld zulässig. Diese Regelung gilt für Sport unter freiem Himmel wie auch für Sport in Hallen. Die neue Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Mannschaftssportarten. zu den ab September 30 zugelassenen Personen bei Mannschaftssportarten zählen alle aktiven Sportlerinnen und Sportler, die unmittelbar auf dem Spielfeld am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen. Trainer, Funktionsteams sowie weitere einer Mannschaft zugehörige Personen, die nicht unmittelbar an der Sportausübung beteiligt sind, sind nicht inbegriffen, müssen jedoch die allgemeinen Hygienevorgaben beachten.

Der bisherige Rahmen für die übrigen Sportarten mit den entsprechenden Auflagen gilt unverändert. Bei mehr als zehn Personen (bzw. 30 Personen bei Mannschaftssportarten) sind die Abstände entsprechend einzuhalten. Hier gilt bei der Sportausübung weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien, in geschlossenen Räumen ein Abstand von mindestens 2,5 Metern zwischen den Aktiven.

Für den organisierten Sport ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass bei Mannschaftssportarten eine 30er-Regel gilt, für andere Sportarten eine Begrenzung auf 10 Personen (10er-Regel) gilt. Wie ist es logisch zu erklären, dass z.B.um 17:00 Uhr in einer Halle lediglich 10 Kinder Turnen (oder 10 Erwachsene Reha-Sport) betreiben und um 18:00 Uhr in der gleichen Halle 30 Jugendliche Basketballtraining ohne Abstand haben können?

Diese Regelungen führen innerhalb der Vereine zu vielen Diskussionen, die die Vorstände führen müssen, ohne dass diese Regelung inhaltlich begründbar erscheint. Das sorgt für ein Akzeptanzproblem in den Vereinen, weil diese unterschiedlichen Regelungen den Mitgliedern nicht zu vermitteln sind. Diese abnehmende Akzeptanz in den Vereinen ist mit Sorge zu sehen, weil der Hamburger Sport die Corona-Einschränkungen bislang weitestgehend mitgetragen und verantwortungsvoll umgesetzt hat.

Der HSB fordert mit und für seine angeschlossenen Vereine diese (10er) Regelung schnellstmöglich auf 30 Personen zu erweiterten.

Es wird in diesem Zusammenhang – wie in der EVO beschrieben – sicherzustellen sein, dass die genutzten Räume ausreichend belüftet und häufig berührte Oberflächen sowie Sanitäranlagen regelmäßig gereinigt werden. Zusätzlich ist ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen den Abstand zueinander einhalten können und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen und entsprechende Einrichtungen weiterhin nicht betreten. Darüber hinaus müssen in jedem Fall die Kontaktdaten aller Sportlerinnen und Sportler unter Angabe des Datums erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Die Anpassung der 10er-Regel ist für den organisierten Sport unverzichtbar, da sonst die gesellschaftlichen Aufgaben des Sports und der Anreiz einer Sportausübung im Verein nur schwer oder in vielen Fällen gar nicht mehr ausführbar sind.

Auch stoßen die Vereine an ihre wirtschaftliche Existenzgrenze, da insb. in den anstehenden Wintermonaten die Hallenzeiten nicht passend zur Nachfrage vergeben werden können bzw. ein Sportangebot ausbleiben müsste. Vereinsaustritte bzw. mangelnde Eintritte wären die Folge. Die ausbleibenden Einnahmen übersteigen die Kosten der Vereine und es droht die Einstellung des (Vereins-)Angebots.

Die angekündigte Anpassung der jetzt gültigen EVO zum 30.11.2020 kommt viel zu spät und bedarf dringend vorher einer Korrektur, um die zumeist ehrenamtlich geführten Vereine nicht an den Rand der Existenz zu bringen.
„Als wichtiger Teil der Gesellschaft ist uns allen sehr bewusst, dass eine Korrektur der Corona-Eindämmungsverordnung für den Sport eine Gratwanderung zwischen dem, was wir wollen und dem was epidemiologisch vertretbar ist, bedeutet. Doch der Hamburger Sport ist bisher sehr verantwortungsbewusst mit den existierenden Regelungen der EVO umgegangen und wird es auch weiterhin tun.“, so HSB-Vorstand Ralph Lehnert.

Hamburger Sportbund e.V.

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