Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen mit Behinderung ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Diese gesetzlich definierte Leistung bietet der Deutsche Behindertensportverband (DBS) in Gruppen allen Menschen mit Behinderung an. Die Qualität wird durch die betreuende Ärztin/den betreuenden Arzt und die qualifizierte Übungsleiterin/den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt, die Art und Intensität des Rehabilitationssports anhand Ihrer Verordnung in enger Abstimmung miteinander festlegen.
Ärztliche Verordnung
Ihre (nicht budgetbelastende) Verordnung (Formblatt 56) ist die Grundlage bei der Prüfung einer Leistungsübernahme durch die Kostenträger und muss deshalb unbedingt enthalten:
- Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/ Belastungseinschränkung im Sport
- Rehabilitationsgrund/-ziel(e)
- Rehabilitationsumfang + Anzahl der Übungseinheiten (ÜE)
- Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten und Inhalten
Diagnose mit Spezifizierung/ Funktionseinschrankung
Die Diagnose sollte eindeutig formuliert sein. Die Spezifizierung hilft Art und Intensität des Sportes individuell festzulegen. Art und Schweregrad der Funktionseinschränkung sind hier ebenso wichtig wie Prognose und Begleiterkrankungen.
Rehabilitationsziel
Ziel ist es, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit soll gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Rehabilitationsumfang
Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt.
- Regelfall: 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten
- bei bestimmten Indikationen (s. Rahmenvereinbarung Nr. 4.4.1) 120 ÜE/36 Mon., 90 ÜE/30 Mon., 120 ÜE/24 Mon.
- Herzgruppen: Jugendliche/Kinder, Folgeverordnung ist bei bestimmtem kardiologischen Befund möglich.
- Folgeverordnungen sind bei geistiger/ psychischer Behinderung/Krankheit möglich, für alle übrigen Behinderungsformen endet die Leistung i.d.R. nach den vorordneten ÜE.
- Nach einer ambulanten/stationären med. Rehabilitation kann Rehabilitationssport erneut notwendig und verordnet werden.
- Bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung in Frage kommen
Durchführung des Rehabilitationssports
Ggf. ist die Verordnung durch Angabe von Belastungseinschränkungen und kontraindizierten Übungen zu präzisieren. Entsprechende Unterlagen sind für die betreuende Ärztin/den betreuenden Arzt sehr hilfreich.
Umgang mit Ablehnungen
Bei Ablehnung der Kostenübernahme sollten Sie überprüfen, welche der oben aufgeführten Punkte nicht ausreichend dargelegt wurden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter. Motivieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten zum Rehabilitationssport, denn Rehabilitationssport ist eine sinnvolle Investition in die Gesundheit.